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Entwurf

Von der Darstellung des Gesamtentwurfs bis zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit.
HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Kostenberechnung nach DIN 276 und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!