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    Hier fügt sich alles zu einem Ganzen

    Individuelle Projekte sind das Ergebnis vieler Arbeitsschritte, die ein architektonisches Werk entstehen lassen.

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Von der Entwurfsplanung bis zum Objekt
unsere Leistungen

Für die Entwurfsplanung wie für alle Phasen – wir arbeiten mit Sorgfalt, Know-how und Professionalität
Von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung bis hin zum tatsächlichen Baustart sind viele wichtige Arbeitsschritte Teil von Projekten. Wir bieten alle Bauphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und rechnen auch nach der HOAI ab.
Ingenieurbüro Bad Homburg
inspiriert und inspirierend

Beispiel Genehmigungsplanung
ohne geht es nicht

Zentrale Phasen der Bauplanung sind die Entwurfs­planung und Genehmigungs­planung. Während in der Entwurfsplanung die Berechnung und Auslegung der Anlage im Mittelpunkt steht, wird bei der Genehmigungs­planung die gesamte Bandbreite der Vorlagen für die Genehmigungen durch die Behörden erstellt. Der sogenannte Einreichplan ist dabei Grundlage für die Verhandlungen mit den Behörden. Hier ist es besonders wichtig zu wissen, was die Möglichkeiten und Grenzen sind und einen kompetenten Partner wie uns an der Seite zu haben. Denn ohne Genehmigung erfolgt auch kein Bau.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Klare Kostenstruktur bedeutet berechenbare Posten
  • Dank unserem breiten Angebot können wir fast jeden Wunsch erfüllen
  • Egal ob Neubau oder Bestand, wir können helfen

Unsere Leistungen und Tätigkeitsbereiche

  • Gebäudeplanung in Hoch- und Tiefbau
  • Gesamtleistung der HOAI
  • Innenarchitektur- und Design
  • Gewerbe- und Industriebauten
  • Wohnungs- und Hausbau
  • Sanierung- und Umnutzungsplanung
  • Passivhausbau, Haustechnik, Ökologie und Energieeffizienz
  • Instandsetzung und Denkmalpflege
  • Landschaftsarchitektur- und Gartengestaltung
  • Visualisierungen
  • Dreidimensionale Darstellung von Architekturplanung
  • Fotorealistische Perspektiven
  • Kamerafahrten durch geplante Gebäude
  • Gebäudegutachten
  • Statische Berechnung
  • Vermessungstechnik

Die neun Leistungsphasen der HOAI

Nicht jeder Bauherr benötigt alle Leistungsphasen bei der Planung und Erstellung eines Bauwerkes.
Aus diesem Grund wird der gesamte Bauprozess in neun Leistungsphasen eingeteilt.
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

HOAI: Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.

In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherren geführt, der finanzielle Rahmen erörtert, eventuelle Ortsbegehungen des Grundstücks durchgeführt. Auch sollten erschwerende Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden.

Leistungsphase 2: Vorplanung

HOAI: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden und Kostenschätzung nach DIN 276.

In dieser Phase sollten schon erste Entwurfsskizzen von Außen- und Innenansichten vorgestellt werden. Vor- und Nachteile sollten diskutiert werden. Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes sollten in dieser Phase geklärt werden.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Kostenberechnung nach DIN 276 und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

HOAI: Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

HOAI: Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektausführung.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

HOAI: Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

HOAI: Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

Leistungsphase 8: Bauüberwachung

HOAI: Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung & Dokumentation

HOAI: Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.

GRUNDLAGENERMITTLUNG

Grundlagenermittlung

HOAI: Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.

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VORENTWURF

Vorentwurf

HOAI: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen.

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ENTWURF

Entwurf

HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs.

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BAUGENEHMIGUNGSBEARBEITUNG

Baugenehmigungsbearbeitung

HOAI: Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen ...

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WERKSPLANUNG

Werksplanung

HOAI: Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen ...

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AUSSCHREIBUNG

Ausschreibung

HOAI: Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten.

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BAULEISTUNGSVERGABE

Bauleistungsvergabe

HOAI: Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels ...

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Badfliesen 3D Betonoptik

Bauleitung/Bauüberwachung

Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie ...

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STATISCHE BERECHNUNGEN

Statische Berechnungen

Nachweis der Standsicherheit zum Bauantrag der Gebäudeklassen 1 – 3 einschließlich der Nachweisberechtigung.

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INNENARCHITEKTUR

Innenarchitektur

Wir planen Gebäude von innen nach außen. Bedarfsuntersuchung, Städtebauliche Situation, Behördengesuche, Fassadengestaltung, Büro,-und Verwaltungsgebäude, Kulturgebäude ...

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BAUGUTACHTEN

Baugutachten

Wir erstellen Ihnen neutrale Wertgutachten bzw. Wertermittlungen für Immobilien, führen Hausabnahmen, Schimmel- und Feuchtigskeitsgutachten durch. Außerdem unterstützen wir Sie fachlich, ...

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MODELLBAU

Modellbau

Architekturmodelle, Arbeitsmodelle, Präsentationsmodelle in den folgenden Maßstäben ...

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