Bauleitung/ Bauüberwachung
Realisierung wie geplant, ordnungsgemäß & just in time.
HOAI: Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.